Impressum
Angaben gem. § 5 TMG
Betreiber und Kontakt:
Förderverein Alter Wasserturm Witzhelden e. V. - Franz Bohne
Auf dem Wiedenhof 7
42799 Leichlingen
Telefonnummer: 02174 39253
E-Mail-Adresse: bohne-witzhelden@t-online.de
Vertretung:
Förderverein Alter Wasserturm Witzhelden e.V. vertreten durch Franz Bohne
Registergericht: Amtsgericht Köln - Registernummer: VR 401683
Bankverbindung: Kreissparkasse Köln - IBAN: DE60370502991376170537 - BIC: COKSDE33XXX
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Datenschutzordnung EU-DSGVO
im Förderverein Alter Wasserturm Witzhelden e. V und der Boule Spielgemeinschaft Witzhelden
Präambel:
Der Förderverein Alter Wasserturm Witzhelden e.V. (FVAWW), gemeinsam mit der Boule Spielgemeinschaft Witzhelden (BSGW) verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins).
Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§1 Allgemeines
Der FVAWW und die BSGW verarbeiten personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern von z.B. kulturellen sowie sportlichen Veranstaltung und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen und Veranstaltungshinweisen.
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im Verein ein Einzelblatt angelegt.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder:
Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts und ggf. Abteilungszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefon-Nr. und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
§3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten z.B. in Aushängen und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an kulturellen bzw. sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Alter oder Geburtsjahrgang.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb von öffentlichen Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
4. Auf der Internetseite des Vereins können die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiter und der Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht werden.
§4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt. Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden.
Er ist auch für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern an Veranstaltungen werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§6 Kommunikation per E-Mail
Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§7 Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§8 Datenschutzbeauftragter
Da im Verein weniger 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind und nur Daten wie unter §2 Pkt.2 beschrieben verwendet werden, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
§9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet erfolgt in Abstimmung mit dem Vorstand und dem dafür ernannten Vereinsmitglied mit der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit Das mit dieser Aufgabe betraute Vereinsmitglied ist im Rahmen dieser Tätigkeit für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verantwortlich.
§10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
Alle Vereinsmitglieder dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –Weitergabe ist untersagt.
§11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.
Anpassung der Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Aktualisierungen dieser Datenschutzerklärung werden auf unserer Website veröffentlicht.
Änderungen gelten ab ihrer Publikation auf unserer Website. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um sich über gegebenenfalls erfolgte Aktualisierungen zu informieren.